Es ist Club-Mitgliedern nicht gestattet, Medienanfragen zu Beyond Beauty Club, seinen Produkten oder ihrer Partnerschaft mit Beyond Beauty Club zu erbitten oder zu beantworten. Dies umfasst unter anderem Sendungen im Fernsehen oder Radio, Podcasts und gedrucktes Material. Ausschließlich Beschäftigte von Beyond Beauty Club oder von Beyond Beauty Club Beauftragte dürfen im Namen von Beyond Beauty Club oder einer seiner Tochtergesellschaften mit den Medien sprechen oder ihnen schreiben. So wird gewährleistet, dass der Öffentlichkeit genaue und einheitliche Informationen zur Verfügung gestellt werden und ein korrektes öffentliches Bild unserer Marken vermittelt wird. Alle Anfragen von Medien jeglicher Art sind unverzüglich an die Compliance-Abteilung oder den zuständigen Regionalleiter von The Beyond Beauty Club Company weiterzuleiten.
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